Antrag auf Gruppenbesteuerung
Bei Kapitalgesellschaften kann durch Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste auszugleichen. Dies kann positive Steuereffekte nach sich ziehen.
Forschungsförderung und -prämie
Die Forschungsprämie von 10% ist als Steuergutschrift konzipiert und wirkt daher sowohl in Gewinn- als auch in Verlustjahren.
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen, unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes.
Vorgezogene Investitionen
Für Investitionen, die nach dem 30.6.2013 getätigt werden, kann die halbe Jahres-Abschreibung zum Ansatz gebracht werden.
Aufbewahrungspflichten
Mit 31.12.13 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2006.
Abzugsfähigkeit von Spenden
Spenden können bis zu einem Maximalbetrag von 10 % des Gewinnes Betriebsausgabe gewinnmindernd in Abzug gebracht werden.
Bildungsfreibetrag und -prämie
Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können zusätzlich 20 % der Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
»Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer »
• Betriebsveranstaltungen (zB. Weihnachtsfeier) EUR 365,00;
• Sachzuwendungen (zB. Weihnachtsgeschenk) EUR 186,00;
• Freiwillige soziale Zuwendungen (Betriebsratsfonds/Katastrophenschäden);
• Kostenlose/verbilligte Benützung von z.B. Kindergärten oder Sportanlagen;
• Zukunftssicherung;
• Mitarbeiterbeteiligung EUR 1.460,00;
• Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz.;
• Zuschuss für Kinderbetreuungskosten EUR 500,00.
»Sozialversicherungs-Befreiung »
Kleinstunternehmer können eine GSVG-Befreiung für 2013 bis 31. Dezember 2013 beantragen.
»Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten »
Kinderbetreuungskosten können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu EUR 2.300,00 pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
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