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Bundesrat beschließt Länderinitiative: Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben Gesetzentwurf erneut in den Bundesrat eingebracht

Der Bundesrat hat heute (14. März 2014) eine gemeinsame Länderinitiative zur weiteren Steuervereinfachung beschlossen: Bereits 2011 haben Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen mit einem gemeinsamen Vorschlag dem Ruf nach Steuervereinfachung Taten folgen lassen. Nachdem der Gesetzentwurf in der vergangenen Legislaturperiode nicht abschließend beraten wurde, haben die Antragsteller ihn heute erneut in den Bundesrat eingebracht. "Angesichts der weiterhin wachsenden steuerlichen Detailregelungen ist die Idee weiterer Schritte zur Steuervereinfachung heute aktueller denn je", stellten der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold, der reinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl und die Senatorin für Finanzen des Landes Bremen, Karoline Linnert, übereinstimmend fest. Es gehe um Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und nicht zuletzt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltungen in den Ländern.

"Es ist an der Zeit, dass diese Vorschläge zur Vereinfachung wieder ihren Weg zurück in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestags finden", erklärte Hessens Finanzminister Schäfer heute im Plenum des Bundesrats in Berlin. Ein entschlossenes Handeln des Gesetzgebers sei im Interesse von Bürgern und Finanzverwaltung geboten, denn länderübergreifend sprächen viele Argumente für ein einfacheres Steuerrecht, so Schäfer.

"Wir machen pragmatische Vorschläge, die bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen für deutliche Erleichterung sorgen, ohne die öffentlichen Haushalte zu belasten", erklärte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold. "Wer wie Schleswig-Holstein zehn Prozent Personal im Landesdienst abbaut, muss auch konkret Verwaltungsaufwand reduzieren. Schleswig-Holstein wird nicht locker lassen und sich weiter gemeinsam mit anderen Ländern für Steuervereinfachung einsetzen."

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl ergänzte: "Ein Steuersystem, das für die Bürgerinnen und Bürger kompliziert scheint, schafft kein Gefühl von Steuergerechtigkeit. Deswegen ist Steuervereinfachung wichtig und bleibt uns auch nach diesem ersten Schritt als dauernde Aufgabe erhalten."

Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert betonte: "Wir freuen uns, dass unser Anliegen heute im Bundesrat wieder parteiübergreifend eine breite Mehrheit gefunden hat. Nun muss sich schleunigst auch der Bundestag dieses Themas annehmen und weitere Schritte auf dem Weg zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem machen."

"Die Komplexität der steuerlichen Regelungen trifft sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Steuerbehörden, da sie zu einem hohen Arbeitsaufwand auf beiden Seiten führt", erläuterte Finanzminister Schäfer weiter. Die derzeitige rechtliche Ausgestaltung sei deshalb auch ein Grund für die hohen Personalkosten in der Finanzverwaltung und widerspreche letzten Endes den Konsolidierungsbemühungen der öffentlichen Haushalte. Mit den "Elf Vorschlägen für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung" hatten Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen im Juni 2011 eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vorbereitet. "Unsere Vorschläge sind praxisnah und aufkommensneutral ausgestaltet, eine Arbeitsentlastung von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden ist ohne nennenswerte Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte möglich", erläuterte Schäfer weiter. Insbesondere das steuerliche Massengeschäft müsse einfacher und handhabbarer werden.

Der Bundestag hatte den bereits Ende 2012 eingebrachten Gesetzentwurf des Bundesrats in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beraten. "Damit wurde die von den Ländern aufgestoßene Tür zur weiteren Steuervereinfachung wieder verschlossen", erklärten Schäfer, Heinold, Kühl und Linnert. "Die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag ist deshalb schlichtweg ein Zeichen politischer Konsequenz." Darüber hinaus seien dem Entwurf intensive Beratungen der Länder vorausgegangen, so dass das entstandene Maßnahmenpaket in sich schlüssig und politisch ausgewogen sei.

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