abc markets News - abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN

X

  Einloggen
  Login
Logge dich mit deinem Login-Namen und Passwort ein, um Zugriff auf alle Skrippy-Funktionen zu bekommen.
Klicke hier um dich neu zu registrieren oder hier falls du dein Passwort vergessen hast.
    • Benutzername
abc markets News abc markets News 03/15
Titel
Impressum SCHLIESSEN

Projektliste SCHLIESSEN

  Autorenprofil
Visitenkarte des hauptverantwortlichen Autors:

Online-Zeitung
kostenlos erstellen
  Melden
  Inhalt melden
Mit diesem Formular kannst du objektiv bzw. rechtlich unangebrachte Inhalte auf dieser Seite an die Moderation melden.
  Teilen

Folgende Zeitungen aus der Rubrik

Mittelstand

könnten dich interessieren
1Titel 2Vorwort 3bayerl-consult Dr. Manfred Bayerl 4Juwelier Arnulf Engelhardt 5abc markets Blog: Zahlungsmoral erhöhen 6abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN 7ASD-Gebäudereinigung GmbH 8abc Privée 9Unternehmertreffen Wien/Wr. Neustadt 10Toyota Avensis
Seite 1/10
 

abc markets Blog

Vorsicht beim IBAN, oder Ihr Geld ist weg
Bei Banküberweisungen haben wir uns mittlerweile an die Eingabe des 20-stelligen IBAN Codes gewöhnt. Doch bei so vielen Stellen kann es vorkommen, dass man sich bei einer Ziffer irrt. Allerdings ist die Bank laut Zahlungsdienstegesetz nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Bei Überweisungen zählt ausschließlich der sogenannte „Kundenidentifikator“ – also der IBAN. Die Angabe des Zahlungsempfängers hat nur einen Dokumentationszweck für den Zahler selbst, ist für die Bank aber bedeutungslos. Das vertauschen einer Ziffer im IBAN Code kann somit ärgerliche Auswirkungen haben.

Im besten Fall kann die Überweisung nicht durchgeführt werden, da der falsch eingegebene IBAN Code gar nicht existiert. Haben Sie allerdings Pech und es existiert ein Konto mit diesem IBAN, wird das Geld einfach an den falschen Empfänger überwiesen. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Sie haben zwar einen Rechtsanspruch gegenüber dem Empfänger, nur ist die Durchsetzung in der Praxis sehr schwierig, da Sie nur eine Kontonummer haben und die Bank Ihnen aufgrund des Bankgeheimnisses den Kontoinhaber nicht bekannt geben darf. Wenn Sie sich mit dem Problem an Ihre Bank wenden, kontaktiert diese im Normalfall die Empfängerbank, und die Empfängerbank kontaktiert dann den Zahlungsempfänger. Der Empfänger wird gefragt, ob er mit einer Rücküberweisung einverstanden ist. Ist er das nicht, ist die Bank nicht zur Stornierung der Buchung berechtigt. Dass Empfänger einer Rückbuchung nicht zustimmen, geschieht aber zum Glück nur in sehr seltenen Fällen.

Trotzdem gilt: Den eingegebenen IBAN Code sollte man bei einer Überweisung lieber mehrmals kontrollieren, um ganz sicher zu gehen, dass er korrekt eingegeben wurde.









Datenklau durch Apps – was Sie wissen sollten
Viele Smartphone-Benutzer denken, dass ihre Daten sicher sind. Nicht nur Fotos und Kontakte, sondern auch Standorte und sogar Passwörter sind auf Smartphones gespeichert.

Stern.de hat für einen Test zwei kostenlose Veranstaltungs-Apps entwickelt und diese zum Download zur Verfügung gestellt. Der Haken ist, dass die Apps bei der Installation einen Zugriff auf den Smartphone-Speicher verlangt haben. Das ist übrigens sehr gängig, besonders bei kostenlosen Apps. Auch WhatsApp – mit 900 Millionen aktiven Usern pro Monat eine der beliebtesten Apps weltweit – hat einen ungehinderten Zugriff auf die Fotos seiner User. Das klingt logisch, denn sonst könnte man die Fotos ja nicht über die App verschicken. Was den meisten jedoch nicht bewusst ist, ist dass alle WhatsApp-Nutzer automatisch alle Rechte an ihren Statusmeldungen an das













Unternehmen übertragen. Zusätzlich ist in den AGB auch geregelt, dass WhatsApp das Profilfoto eines jeden Users weiterverbreiten darf – auch zu kommerziellen Zwecken.

So war es auch bei der Test-App von Stern.de der Fall. Wenn den AGB zugestimmt wird, sind alle Fotos auf dem Smartphone für die App freigegeben. So war es für das Testteam möglich, in nur zwei Wochen knapp 2000 Fotos von verschiedenen Smartphone-Benutzern zu sammeln. Neben den Fotos wurde auch der Standort der Benutzer an die App übermittelt, so dass diese Zuhause ausfindig gemacht werden konnten. Als die „Opfer“ über die Test-App informiert wurden, war der Schock groß. Die meisten haben die AGB nämlich gar nicht gelesen oder verstanden, und genau darauf hoffen viele App-Unternehmen.

Rechtlich gesehen ist es App-Entwicklern untersagt, Berechtigungen zu verlangen, die für das Funktionieren der App unerheblich sind. Trotzdem erscheinen solche Bestimmungen immer wieder in AGB. Besonders hinterhältig wird es dann, wenn Zugriffsberechtigungen in den AGB erst bei einem App-Update auftauchen. Kaum jemand liest sich die AGB bei jeder Aktualisierung erneut durch. Dazu kommt, dass viele App-Unternehmen ihre AGB nur in englischer Sprache anbieten. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass für Produkte, die in deutscher Sprache beworben werden, auch der Nutzungsvertrag auf Deutsch verfügbar sein muss. Viele Apps verstoßen mit ihren AGB also tatsächlich gegen das Gesetz.

Um nicht den Teufel an die Wand zu malen, muss man jedoch eines festhalten: Nicht jede App, die auf Fotos oder andere Daten zugreift, führt etwas Negatives im Schilde. Manchmal stecken einfach gewisse Funktionsanforderungen dahinter. Dennoch sollte man sich die Zugriffsberechtigungen immer genau anschauen und bei Bedarf die Datenschutzeinstellungen am Smartphone entsprechend anpassen. Wir empfehlen außerdem, sich vor dem Download einer App die Bewertungen anderer User genau durchzulesen.

Des weiteren sollte man darüber nachdenken, ob man intime Fotos oder wichtige Passwörter wirklich auf seinem Smartphone speichern möchte. Im Fall der Fälle kann man sich an spezialisierte Anwälte wenden, die gezielt gegen die App-Unternehmen vorgehen können. Doch das verspricht nicht immer Erfolg – also ist hier Vorsicht besser als Nachsicht.

abc markets News 03/15 abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN
abc markets News 03/15 Das Magazin für den cleveren Einkauf
abc markets News 03/15 abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN
abc markets News 03/15 abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN

FOLGEN SIE UNS:

abc markets News 03/15 abc markets Blog: Vorsicht beim IBAN © sdecoret - fotolia.com

Quellen: Jupiter Wirtschaftstreuhand GmbH, Die Presse

Lade Seiteninhalt...



Das könnte dich auch interessieren: ONLINE Zeitungen - neue und beliebte Artikel aus dieser Rubrik


Der Einkauf - das "unbekannte Wesen"
So wird`s gemacht

In dieser Ausgabe von abc markets News möchten wir etwas näher auf die professionelle Planung des Clearingbudgets eingehen. Untrennbar damit verbunden ist die Planung des Einkaufs. Im Tagesgeschäft denkt der Unternehmer selbstverständlich verkaufsorientiert. Das ist natürlich und hängt mit dem Verdrängungswettbewerb zu...

Vom 01.12.2016 15:00 Uhr    Verlag: abc markets News


VOLARE!!!
Riuscite ad immaginare qualcosa di più bello?

Con la Balloon Team SA, fondata nel lontano 1990, potete vivere un’esperienza unica, la magia del volo in mongolfiera…Questa esperienza incantevole, a meta strada tra il reale e il fantastico è adatta per tutte le età e in tutti i periodi dell’anno, con soluzioni e voli su misura per tutti.Volare in mongolfiera è sf...

Vom 02.07.2014 18:00 Uhr    Verlag: Schweizerischer KMU Verband


Dr. Bugla Rechtsanwälte Fachanwälte
abc markets News

Wir machen Ihr Unternehmen fitUnternehmen noch erfolgreicher machen: Das sehen wir als unsere Aufgabe an. Dabei arbeiten wir vor allem mit Handwerksbetrieben und Mittelständlern zusammen. Da kennen wir uns aus. Und deshalb bleibt die gefürchtete Juristensprache auch in den Gerichtssälen. Mit unseren Kunden sprechen wir Klartext – schl...

Vom 25.04.2013 00:00 Uhr    Verlag: abc markets News


Der Einkauf - das "unbekannte Wesen"
So wird`s gemacht

In dieser Ausgabe von abc markets News möchten wir etwas näher auf die professionelle Planung des Clearingbudgets eingehen. Untrennbar damit verbunden ist die Planung des Einkaufs. Im Tagesgeschäft denkt der Unternehmer selbstverständlich verkaufsorientiert. Das ist natürlich und hängt mit dem Verdrängungswettbewerb zu...

Vom 14.01.2013 13:00 Uhr    Verlag: abc markets News