Betroffen sind Besitzer und Lenker von Pkw und Lkw
Mit dem Jahreswechsel ergeben sich für die österreichischen Fahrzeuglenker wieder einige Neuerungen – der ÖAMTC liefert einen Überblick.
* Normverbrauchsabgabe 1: Mit dem Jahr 2016 wird der NoVA-Abzugsposten in der Berechnungsformel von derzeit 400 Euro auf 300 Euro reduziert. Der NoVA-Bonus für umweltfreundliche Fahrzeuge (Hybrid, E 85, Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) in der Höhe von 600 Euro wird gestrichen und es gilt ebenfalls der allgemeine Abzugsposten von 300 Euro.
* Normverbrauchsabgabe 2: Ab dem Jahr 2016 ist es auch Privaten möglich, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) anteilig rückerstattet zu bekommen, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Bisher war eine Rückerstattung bei einem Verkauf ins Ausland nur für Unternehmer und befugte Fahrzeughändler möglich. Für Private war eine Rückerstattung nur im Rahmen einer Übersiedlung ins Ausland möglich.
* Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstwagens: Nutzt man einen Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer auch privat, dann erhöht sich der monatlich anzusetzende Sachbezugswert von derzeit 1,5 Prozent (maximal 720 Euro) der Anschaffungskosten auf 2 Prozent (maximal 960 Euro). Diese Regelung gilt für sämtliche Dienstwagen mit Privatnutzung, nicht nur für Neuzulassungen. Für Arbeitnehmer die mit dem Dienstwagen weniger als 500 Kilometer pro Monat privat fahren, besteht auch weiterhin die Möglichkeit den halben Sachbezug anzusetzen. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von Null Gramm je Kilometer (z.B. Elektroautos) entfällt der Sachbezug gänzlich.
* Vorsteuerabzug: Mit dem Jahr 2016 wird der Vorsteuerabzug auf sämtliche Personen- und Kombinationskraftwagen ausgeweitet die einen CO2-Emissionswert von Null Gramm je Kilometer aufweisen.
* Verkehrsabsetzbetrag: Der Verkehrsabsetzbetrag steht all jenen zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen. Ab dem Jahr 2016 wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bisher 54 Euro) in den Verkehrsabsetzbetrag (bisher 291 Euro) integriert und die Summe wird auf 400 Euro pro Jahr erhöht.
* Pendler 1: Der bisherige Pendlerausgleichsbetrag wird durch eine neue Regelung ersetzt. Bei einem jährlichen Einkommen von maximal 12.200 Euro und einem bestehenden Anspruch auf Pendlerpauschale erhöht sich ab 2016 der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro. Dieser vermindert sich zwischen Einkommen von 12.200 Euro und 13.000 Euro gleichmäßig bis auf den regulären Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro.
* Pendler 2: Der bisherige Pendlerzuschlag wird durch eine neue Regelung ersetzt. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, erhalten ab dem Jahr 2016 eine Gutschrift in der Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten, insbesondere den Sozialversicherungsbeiträgen, maximal jedoch 400 Euro. Würde jedoch auch eine Pendlerpauschale zustehen, dann erhöht sich dieser maximale Erstattungsbeitrag auf 500 Euro
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