abc markets News 2/2017 | Das Magazin für den cleveren Einkauf |
Für alle Unternehmen unabhängig von Größe oder Rechtsform gibt es für zusätzlich neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse ab dem 01.07.2017 von der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) eine Förderung der Lohnnebenkosten. Diese beträgt bis zu 50% der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten für eine maximale Dauer von 3 Jahren und wird einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Förderungsfähige Arbeitnehmer sind Jobwechsler, arbeitslos gemeldete Personen oder Teilnehmer einer gesetzlich geregelten Ausbildung (z.B. Schule, Lehrverhältnisse). Das zu fördernde Dienstverhältnis muss vollversicherungspflichtig sein und für mindestens 4 Monate ununterbrochen bestehen. Für die Ermittlung, ob es sich um einen zusätzlichen Arbeitsplatz handelt, benötigt man den so-genannten Referenzwert, der wie folgt zu ermitteln ist: Die höchste Anzahl der Beschäftigten (abzüglich Geringfügige und Lehrlinge) unmittelbar vor Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses, sowie zum Ende der 4 vorausgegangenen Kalenderquartale, bilden den Referenzwert. Beispiel:
Somit muss der Beschäftigtenstand zum Abrechnungszeitpunkt höher sein als der vertraglich festgelegte Referenzwert. Für die Antragsstellung beim aws können Sie sich gerne an uns wenden. Mehr Informationen unter: www.bollenberger.com
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B&B WIEN Steuerberatungs GmbH
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