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abc markets News 3/2017 Gewinnfreibetrag
abc markets News 3/2017 Gewinnfreibetrag
abc markets News 3/2017 Das Magazin für den cleveren Einkauf

RECHTZEITIG DAS RICHTIGE TUN!

Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag.

Das Jahr 2017 neigt sich bereits dem Ende zu. Wie jedes Jahr stellt sich die Frage: Wie kann ich meine Steuerbelastung optimieren bzw. meinen steuerpflichtigen Gewinn reduzieren? Eine Möglichkeit, welche dabei keinesfalls ungenutzt bleiben sollte, ist die Inanspruchnahme eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages.

Kurz erklärt: Jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften steht für Gewinne bis EUR 30.000,00 ein Gewinnfreibetrag iHv 13% zu, was zur Folge hat, dass bei voller Ausnützung EUR 3.900,00 Ihres Gewinnes steuerfrei belassen werden. Es ist dazu keine Investition erforderlich und der Freibetrag wird automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt.

Werden Gewinne über EUR 30.000,00 erzielt, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist die Investition in neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche mindestens 4 Jahre betrieblich genutzt werden oder bestimmte Wertpapiere, welche wiederum 4 Jahre dem Betriebsvermögen gewidmet bleiben müssen. Die Inanspruchnahme ist in der Steuererklärung anzuführen.

Kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann geltend gemacht werden für die Anschaffung von:

  • PKW und Kombi,
  • Luftfahrzeuge,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Wirtschaftsgüter, die von Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht und
  • Wirtschaftsgüter für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie geltend gemacht wird.


Wird die Behaltefrist von 4 Jahren nicht eingehalten, so kann es zur Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages kommen.

Der Gewinnfreibetrag beträgt:

  • für die ersten EUR 175.000,00 Gewinn 13% davon
  • für die nächsten EUR 175.000,00 Gewinn 7% davon
  • für die nächsten EUR 230.000,00 Gewinn 4,5% davon

insgesamt somit maximal EUR 45.350,00.

Zu beachten ist, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag einerseits durch die Höhe der Investition (Anschaffungs- bzw. Herstellkosten) und andererseits durch die Höhe des Gewinnes (z.B. 13% von EUR 53.750,00 Gewinn = EUR 6.987,50 - EUR 3.900,00 Gewinnfreibetrag = EUR 3.087,50 Rest für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) begrenzt ist.

abc markets News 3/2017 Gewinnfreibetrag

NEU AB 2017: In den vorangegangenen Jahren war die Anschaffung von Wertpapieren zur Ausnützung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf "Wohnbauanleihen" beschränkt. Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2016 wurden die in Frage kommenden Wertpapiere erweitert. Es können nun alle Wertpapiere angeschafft werden, welche auch zur Deckung von Pensionsrückstellungen verwendet werden können. Wichtig dabei ist, dass die Wertpapiere kein Kursrisiko in sich bergen und eine 100% Kapitalgarantie, jedenfalls am Ende der Laufzeit aufweisen. Taugliche Wertpapiere wären beispielsweise:

  • öffentliche Anleihen
  • Bundesschatzscheine
  • Bankschuldverschreibungen
  • Industrieobligationen
  • Gewinnschuldverschreibungen
  • Wohnbauanleihen
  • Wandelschuldverschreibungen
  • Optionsanleihen
  • Umtauschanleihen
  • Nachrangige Schuldverschreibungen
  • Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7 BWG
  • Ergänzungskapital iSd § 73c Abs. 2 VAG
  • Zertifikate (ohne Einschränkung auf einen bestimmten Basiswert) mit 100%ige Kapitalgarantie
  • Indexanleihen mit 100%iger Kapitalgarantie

Für eine umfassende Beratung, welche Wertpapiere nun speziell für Sie in Frage kommen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermögens- bzw. Bankberater in Verbindung.

Für Fragen steht Ihnen jederzeit Ihr B&B Berater zur Verfügung.

Ankündigung zum
B&B Praxisseminar am Dienstag, 29.11.2017 um 18:30:

Rechtzeitig das Richtige tun

Bollenberger & Bollenberger Steuerberatungs GmbH
Bollenberger & Bollenberger Unternehmensberatungs GmbH
Bollenberger & Bollenberger Wirtschaftsprüfungs GmbH
B&B Buchprüfungs- und Treuhand GmbH
B&B IT-Consulting GmbH & Co.KG


Nikolaus-August-Otto-Str. 20 | 2700 Wiener Neustadt | Austria
Kirchenplatz 1 | 2870  Aspang/Wechsel | Austria
Tel. +43 (0) 2622 22357 | Fax +43 (0) 2622 27574-36
berater@bollenberger.com | www.bollenberger.com

B&B Bollenberger & Hatzl Steuerberatungs GmbH
7423 Grafenschachen 294 | Austria
Tel. +43 (0)676 6757547
berater@bollenberger.com | www.bollenberger.com

B&B WIEN Steuerberatungs GmbH
Augasse 9 | 1090 Wien | Austria
Tel. +43 (0) 1 21178 | Fax +43 (0) 1 21178-50
Wiener Straße 60/9/6 | 3002 Purkersdorf | Austria
Tel. +43 (0) 2231 68177 | Fax +43 (0) 2231 68177-50
wien@bollenberger.com | www.bollenberger.at

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