Bilder richtig anordnen - Die Selbstverteidigung mit der Schreckschusswaff

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Jeder kennt die Situation: In der Nacht im Dunkeln durch die einsame Gasse laufen. Eine unangenehme Situation. Kein Wunder also, dass auch mehr Selbstverteidigungskurse angeboten werden. Ohne Kurs wird oft zum Pfefferspray, für das sicherere Gefühl, gegriffen. Sollte man vielleicht auch eine Schreckschusspistole zur Selbstverteidigung in Erwägung ziehen?

Was genau ist deine Schreckschusswaffe und wie funktioniert sie?

Sie sehen echten Pistolen ähnlich haben aber ein anderes Funktionsprinzip: Die Schreckschusspistole oder auch Gaspistole. Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen ist in Deutschland ab 18 Jahren legal.

Meist in Pistolen oder Revolverform verschießen diese, anders als bei Schusswaffen, kein Projektil, sondern verschiedene Arten von Reizgas oder anderen Kartuschen. Dazu gehören auch pyrotechnische Munition, wie etwa Leuchtsignale, oder Vogelschreckmunition.

Damit keine scharfe Ladung verschossen wird oder andere Munition vorgeladen wird, verfügen alle Schreckschusswaffen über eine Laufsperre. Gegen das illegale Umbauen auf echte Munition besitzen die Waffen, häufig aus Zinkdruckguss, Sollbruchstellen.

Effektive Selbstverteidigung durch Abschreckung und Reizung

Aufgrund der Nachbildung von echten Pistolen und Revolvern eignen sich die Gaspistolen natürlich gut zur Selbstverteidigung. Egal ob auf der Straße oder im eigenen Haus. Ein potenzieller Angreifer oder Einbrecher kann schon durch die Abschreckungswirkung der Imitationswaffe in die Flucht geschlagen werden.

Ein weiterer Vorteil für die Schreckschusswaffe ist, dass Sie keine körperlichen Voraussetzungen benötigt. So ist weder viel Kraft noch Geschicklichkeit bei der Nutzung gefragt. Sollte es zum Ernstfall und zur Nutzung der Waffe kommen, empfiehlt es sich CS-Gas- oder Pfefferpatronen zu benutzen. Diese wirken, wie Pfefferspray, reizend auf die Schleimhäute. Dies kann Widersacher abschrecken und zur Flucht zwingen. Ein hundertprozentiges sicheres Mittel um einen Angreifer außer Gefecht zu setzen, ist Pfeffermunition oder Pfefferspray aber nicht.

Rechtliche Lage und richtiger Umgang

In Deutschland ist der Erwerb, Besitz und Transport von Schreckschusswaffen erlaubt, falls man über 18 Jahre alt ist. Achten Sie auf das Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und auf das eingeprägte Kaliber. Ohne das PTB-Siegel gelten Schreckschusswaffen als echte Schusswaffen und brauchen so eine Erlaubnis. Für das Führen von Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung benötigt man in Deutschland den kleinen Waffenschein.

Auch wenn es sich bei Schreckschusswaffen nur um Imitationswaffen handelt, tritt heißes Gas aus dem Lauf beim Abfeuern aus. Durch den hohen Druck können beim Abfeuern aus nächster Nähe schwerwiegende Verletzungen entstehen. Daher ist der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Gaspistolen sehr wichtig.

Bei korrektem Umgang ist die Schreckschusspistole daher eine gute Möglichkeit der Selbstverteidigung. Im Ernstfall können Sie reizende Pfeffermunition verschießen aber auch durch die täuschende Ähnlichkeit zu echten Waffen hilft die Gaspistole präventiv. So ist die beste Selbstverteidigung das Verhindern von Gewalt und Übergriffen.

Die Selbstverteidigung mit der Schreckschusswaffe

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