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Fortsetzung: Ab"GEZ"ockt - Aufreger Haushaltsabgabe

 

Im März 2013 werden nun all die vom Beitragsservice gesammelten Daten mit jenen der Einwohnermeldebehörden verglichen. Sollte jemand beim ersten Rundum-Schlag noch durch den Rost gefallen sein, so kann er spätestens dann damit rechnen, eine Nachforderung vom 01. Januar weg ins Haus zu bekommen. Mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen unterliegt übrigens die Datenaufsicht nicht einer unabhängigen Instanz wie etwa dem Landesdatenschutzbeauftragten.

Auch die Vergebührung der Betriebsstätten sorgt für großen Unmut in der deutschen Wirtschaft. Werden Kleinunternehmen mit bis zu 8 Mitarbeitern nur mit einem Drittel des vollen Beitragssatzes (5,99 € pro Monat) eingestuft, so fällt ab 9 Mitarbeitern der volle monatliche Beitragssatz an. Ab 19 Mitarbeitern findet eine Staffelung statt. Der Höchstsatz beläuft sich auf das 180-fache des Beitragssatzes für Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Mitarbeitern. Dies können praktisch nur Industriebetriebe mit Schichtbetrieb sein! Gestatten Sie hier eine Frage: Welcher Fließbandarbeiter kann es sich leisten, neben seiner Arbeit auch fernzusehen? Zusätzlich gilt: Sind bei einem Privathaushalt alle dazugehörenden Kraftfahrzeuge dabei, so gilt dies bei Betriebsstätten für nur ein Fahrzeug. Handel und Wirtschaft beklagen plötzliche Mehrkosten, da etwa ein Unternehmen mit vielen Betriebsstätten und Angestellten wesentlich mehr als ein kleiner Gewerbebetrieb entrichten muss. In den Medien werden immer wieder die Drogerieketten Rossmann und dm erwähnt, doch gilt dies selbstverständlich auch für andere Unternehmen etwa aus dem Bereich des Lebensmittelhandels oder Bekleidung. Rossmann hat nach Angaben der "FAZ" bereits eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht (die Gebühr verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz), in der dm-Zentrale wartet man das Ergebnis weiterer Verhandlungen ab. Auch die DIHK, der Handelsverband HDE bzw. der Bundesverband für mittelständische Wirtschaft (BVMW) überlegen sich als erste Interessensvertretungen den Schritt vor die Richter.

 

Dort heißt es, dass dadurch beispielsweise ein mittelständischer Betrieb mit 10 Angestellten einen Mehraufwand von 21,58 € pro Jahr und Mitarbeiter habe. Zudem werden die Betriebe zu jährlichen Angaben über Standorte, Arbeitnehmer und Firmenfahrzeuge gezwungen. Die Deutsche Bahn rechnet im Vergleich dazu mit einem Anstieg von 1 auf 3,5 Mio. € jährlich. 

Damit noch nicht genug: Vermieter müssen nach dem beitragsfreien ersten Zimmer für jedes weitere monatlich 5,99 € entrichten. Dies gilt etwa auch für Jugendherbergen, die weder Radio noch TV auf den Zimmern haben. Aus der Hotellerie und den Beherbergungsbetrieben sind bereits die nächsten Proteste zu erwarten.

Bislang unterhielt die GEZ freiberufliche Kontrollorgane, die auf Provisionsbasis beschäftigt waren. Diese hatten jedoch keinerlei hoheitlichen Befugnisse. Wurde ihnen etwa der Zutritt zur Wohnung verwehrt, so mussten sie unverrichteter Dinge wieder abziehen. Jedoch erhielt der Haushalt kurze Zeit später Post von der GEZ. Neben den Daten der Einwohnermeldeämter wurden auch Adressen professioneller Adressensammler hinzugekauft. Dies wird nun alles entfallen, da im März 70 Mio. Bundesbürger in diese Richtung hin überprüft werden. Kontrolliert werden künftig wohl nurmehr gestellte Befreiungsanträge. Rechtlich ist dies mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgesegnet.

Der Beitragsservice selbst spricht von gleichen Grundbedingungen für alle. Zudem kann durch dieses neue Finanzierungsmodell auf die Klärung der Frage verzichtet werden, was denn wirklich als "Empfangsgerät" bezeichnet werden kann. So galt etwa in einem Gewerbebetrieb ein Lautsprecher, der außerhalb des beschallten Hauptraumes positioniert war und nicht der Verbesserung des Empfangssignales diente, als eigene Empfangseinheit. Der Schuhmacher musste alsdann die dreifache Rundfunkgebühr entrichten: für den Lautsprecher im Verkaufsraum, jenen in der Werkstatt und den Dritten im Lager!

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       Ab"GEZ"ockt - Aufreger Haushalts

16.01.2013

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