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Pagebuilder Mit dem Pagebuilder kannst du deine Seiten erstellen und gestalten.In der Widget-Leiste links findest du die einzeln Widgets, mit denen du z. B. Titel, Text, Bilder etc. in deine Zeitung einfügen kannst. Wähle das passende Widget durch einen Klick mit der linken Maustaste aus, halte die Taste gedrückt und ziehe es auf deine Seiten, um deine Seite zu gestalten (drag & drop). Wenn du mit der Maus über eine Widget-Box auf deiner Seite fährst, erscheint eine kleine Symbol-Leiste. Wenn du dort auf "Bearbeiten" klickst, kannst du die einzelnen Widget-Boxen deinen Bedürfnissen anpassen, also z. B. Inhalte hinzufügen oder formatieren. Jedes einzelne Widget ist in einer eigenen Hilfestellung erklärt. abc markets News   abc markets News 06/13

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Das neue Pensionskonto

ab 1 Jänner 2014

Mit der Einführung des neuen Pensionkontos ab 1. Jänner 2014 gilt für alle ab 1. Jänner 1955 Geborene nur noch ein einziges Pensionskontosystem. Die künftige Pension wird damit verständlich, transparent und nachvollziehbar.

Für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Männer und Frauen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ist ein Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten erfasst. Die Kontoführung beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem erstmals ein Versicherungsverhältnis in der Pensionsversicherung begründet wird und endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt.


Inhalt des Pensionskontos
Für jedes Kalenderjahr sind zu erfassen:

  • die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem ASVG, GSVG, FSVG und BSVG,
  • die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst),
  • die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung,
  • die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift),
  • die Gesamtgutschrift,
  • die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Beiträge (Teilbeträge),
  • die ab dem 01.01.2005 jährlich entrichteten Beiträge.


Kontomitteilung

Eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) können Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit mit Handy Signatur oder Bürgerkarte Ihr persönliches Pensionskonto online einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken.

Die unverbindliche Kontomitteilung enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:

  • die Gesamtgutschrift,
  • die Jahressumme der Beitragsgrundlagen,
  • die Teilgutschrift und
  • die Beitragsleistung.

Beitragsgrundlagen
Jeder Versicherungszeit wird eine Beitragsgrundlage zugeordnet und am Pensionskonto für die Pensionsermittlung gespeichert.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Versicherungszeiten mit den entsprechend zugehörigen Beitragsgrundlagen:





Für die mit *) gekennzeichneten Zeiten zahlen das Arbeitsmarktservice, der Familienlastenausgleichsfonds, das Bundesministerium für Landesverteidigung oder der Bund die Beiträge.


Teil- und Gesamtgutschrift
Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).

Übersteigt die jeweilige Beitragsgrundlagensumme die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, so erfolgt für den Überschreitungsbetrag keine Teilgutschrift, sondern die Beiträge über der Jahreshöchstbeitragsgrundlage werden bei Anfall der Pension oder über eigenen Antrag auch vorher rückerstattet.

Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.


Pensionswert
Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den monatlichen Pensionswert aus dem Pensionskonto (APG-Pension).

Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2005 versichert waren, ergibt sich Ihr Pensionswert aus der sogenannten „Parallelrechnung“. Es werden zwei Pensionen jeweils aus dem gesamten Versicherungsverlauf berechnet: aus dem Pensionskonto eine APG-Pension und eine Altpension nach den bis zum 31.12.2004 in Geltung gestandenen Bestimmungen. Die beiden Pensionen werden im Verhältnis Ihrer Versicherungszeiten vor und ab 2005 aufgeteilt.

Liegen ab dem 01.01.2005 weniger als 36 Versicherungsmonate vor, wird der Pensionswert - ohne Anwendung der Parallelrechnung - nur nach den bis zum 31.12.2004 in Geltung gestandenen Bestimmungen berechnet..

Zukünftige Versicherungszeiten sowie Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind in diesem Wert nicht berücksichtigt.

Wenn Sie mit Ihrer errechneten Pension im Ruhestand nicht auskommen werden, denken Sie rechtzeitig über mögliche Zukunftsvorsorgen nach. Senden Sie ein E-mail an insurance@abcmarkets.com und ein entsprechender Spezialist wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.