Ausfertigung
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Beschluss
Geschäftsnummer 100C 20/12 23.032012
In dem Rechtestreft
Ar P Agens France-Presse Gmbli I. Thiel
erklärt sich das Amtsgericht Pankowf Weiftensee für unzuständig und verweist den Rachestreit auf Antrag der Klägenn und nach Anhörung des Beklagten gemäß § 281 Abs. 1 ZPO an des htli. zuständige Amtsgericht bi ambuhs-MB.
Gründe:
Das AmtegerIcht Pankowft Neßensee IM unzust.c10. well es sich um einen Rechtestreft auf dem Gehet des urtfeherrechts handelt, for den ne. § 7 der Verordnung überdle Zuweisung amtagerichtli.er Zuständigkeiten vom core...71m Bezirz d. Kammergerichte das Arnegericht Chadottenbung zuständig wäre. Gange. Zueleadigkeft dee Anstagerelta Peckhaftalsäkneee hab die Klage. üv Wehlr.ht nach 0 35 ZPO euch nicht verbraucht. Die Zuständigkeil des Amtsgericht flernharg-mlMe folgt aus 032 ZPO. Die streitgegenständli.an Werke der KAgerin sind im Intemet frei zugänglich und auch im Gehsleber. O.A.sgerichts Hamburg-Mitte abrufbar gewesen. Nach den Grundsätzen des so genannten ,Plegenden Ged.tutandeS1 ist ein hinreichender Bezug bum GerIchtsbezirk erforderlich. An den geäußerten Zweifeln am V.iegen ein. hinreichenden Bezuges zum Bezirk des Amtsgerichte Hamburg.fte hält clas Gericht nicht fest, nachdem klügerseite ruft Schriftsalz vorn
Quelle:
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