Die „GmbH light“ ist ab 1. Juli 2013 möglich.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Rechtskleid noch passt!
Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz, beschlossen am 12.6.2013, beinhaltet im Wesentlichen drei Kernpunkte, die zur Vereinfachung der GmbH-Gründung beitragen sollen:
Senkung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,00
Bei Neugründungen stellte die Rechtsform einer GmbH bisher nur dann eine Alternative dar, wenn der Gründer über ein gewisses Startkapital verfügte, da das halbe Mindeststammkapital – also ein Betrag von EUR 17.500,00 – in der Regel bar aufzubringen ist. Das Mindeststammkapital ist von bisher EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 gesenkt. Der zunächst bar aufzubringende Betrag reduziert sich damit auf EUR 5.000,00.
Reduktion der Gründungskosten und Wegfall der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung.
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer auf EUR 500,00
Die Mindestkörperschaftsteuer hängt von der Höhe des Mindeststammkapitals ab und reduziert sich damit von bisher EUR 1.750,00 pro Jahr auf EUR 500,00 pro Jahr.
Die Gewinne der GmbH werden mit einem fixen Steuersatz von 25% versteuert. Will der Gesellschafter den Gewinn aus der Gesellschaft an sich selbst auszahlen, wird wiederum Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% fällig. Die Gesamtbelastung beträgt daher dann nicht 25% sondern 43,75 %. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob eine GmbH aus rein steuerlichen Gesichtspunkten günstiger ist, zumal dem Einzelunternehmer auch der Vorteil des Gewinnfreibetrages zukommt
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Holen Sie jedenfalls den Rat Ihres B&B-Experten ein. Herzlich Willkommen!
B&B-Steuertipp:
Prüfen Sie, ob die Rechtsform noch optimal ist. Auch die Passform des Rechtskleides eines Unternehmens ist laufend zu prüfen und den Rahmenbedingungen anzupassen.
Will ich mein Unternehmen nunmehr in der Rechtsform einer GmbH führen, so bietet uns das Umgründungsrecht steuerliche Erleichterungen.
Auch kann die Herabsetzung des Stammkapitals für manche bestehende GmbH eine sinnvolle Maßnahme darstellen, um sich steuerfrei Geld aus der GmbH auszahlen zu können.
Mehr Information finden Sie unter www.bollenberger.com.
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