Erhöhung des PKW-Sachbezugswerts ab 1.3.2014
Die Sachbezugswerteverordnung wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 geändert und der höchste zur Anwendung kommende Kfz-Sachbezugswert ab 1. 3. 2014 angehoben:
für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird er von bisher € 600,- auf EUR 720,-erhöht, die Luxustangente von EUR 40.000,-- wird beibehalten.
Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,- (bisher € 300,-) anzusetzen.
B&B Tipp: Checken Sie Ihre Lohnverrechnung.
GmbH-light:
Das Gründungsprivileg zur Neugründung mit reduziertem Stammkapital von EUR 10.000 bleibt, die in der Regierungsvorlage vorgesehene Verpflichtung zur (jährlichen) Bildung einer Gründungsrücklage für Neugründer ist entfallen. Allerdings bleibt die grundsätzliche Verpflichtung, das Stammkapital nach zehn Jahren auf EUR 35.000 aufzustocken.
Weiters wurde die Verpflichtung, in den Geschäftspapieren auf das Gründungsprivileg hinzuweisen, gestrichen.
B&B Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Rechtskleid noch passt.
Realinvestitionen für Gewinnfreibetrag
In Wirtschaftsjahren, welche nach dem 30. Juni 2014 enden, ist es nicht mehr möglich, die Steuerbegünstigung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag durch den Erwerb entsprechender Wertpapiere – einzige Ausnahme: Wohnbauanleihen - zu nutzen. Künftig müssen körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden. In früheren Jahren angeschaffte Wertpapiere bleiben weiterhin über die Mindestbehaltedauer von vier Jahren nachversteuerungshängig. Eine Ersatzbeschaffung durch Wertpapiere ist künftig nur noch eingeschränkt möglich.
B&B Tipp: Optimieren Sie Ihre Investitionsstrategie auch in Hinblick der Begünstigung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages.
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