abc markets News 3/2017 | Das Magazin für den cleveren Einkauf |
Das Jahr 2017 neigt sich bereits dem Ende zu. Wie jedes Jahr stellt sich die Frage: Wie kann ich meine Steuerbelastung optimieren bzw. meinen steuerpflichtigen Gewinn reduzieren? Eine Möglichkeit, welche dabei keinesfalls ungenutzt bleiben sollte, ist die Inanspruchnahme eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages. Kurz erklärt: Jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften steht für Gewinne bis EUR 30.000,00 ein Gewinnfreibetrag iHv 13% zu, was zur Folge hat, dass bei voller Ausnützung EUR 3.900,00 Ihres Gewinnes steuerfrei belassen werden. Es ist dazu keine Investition erforderlich und der Freibetrag wird automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt. Werden Gewinne über EUR 30.000,00 erzielt, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist die Investition in neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche mindestens 4 Jahre betrieblich genutzt werden oder bestimmte Wertpapiere, welche wiederum 4 Jahre dem Betriebsvermögen gewidmet bleiben müssen. Die Inanspruchnahme ist in der Steuererklärung anzuführen. Kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann geltend gemacht werden für die Anschaffung von:
Der Gewinnfreibetrag beträgt:
insgesamt somit maximal EUR 45.350,00. Zu beachten ist, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag einerseits durch die Höhe der Investition (Anschaffungs- bzw. Herstellkosten) und andererseits durch die Höhe des Gewinnes (z.B. 13% von EUR 53.750,00 Gewinn = EUR 6.987,50 - EUR 3.900,00 Gewinnfreibetrag = EUR 3.087,50 Rest für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) begrenzt ist. |
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NEU AB 2017: In den vorangegangenen Jahren war die Anschaffung von Wertpapieren zur Ausnützung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf "Wohnbauanleihen" beschränkt. Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2016 wurden die in Frage kommenden Wertpapiere erweitert. Es können nun alle Wertpapiere angeschafft werden, welche auch zur Deckung von Pensionsrückstellungen verwendet werden können. Wichtig dabei ist, dass die Wertpapiere kein Kursrisiko in sich bergen und eine 100% Kapitalgarantie, jedenfalls am Ende der Laufzeit aufweisen. Taugliche Wertpapiere wären beispielsweise:
Für eine umfassende Beratung, welche Wertpapiere nun speziell für Sie in Frage kommen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermögens- bzw. Bankberater in Verbindung. Rechtzeitig das Richtige tun |
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