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An den Rat der Stadt ?? über Frau Bürgermeisterin ??? ANSCHRIFT § 24 GO NRW - Anregungen und Beschwerden Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin ???, sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt ???, gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen regen ich an, dass der Rat der Stadt Billerbeck in der nächsten Ratssitzung folgenden Beschluss fasst. Beschluss Die Verwaltung der Stadt ?????????? wird beauftragt die Hundesteuersatzung zu überarbeiten und entsprechend dem Rat der Stadt ????????? zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Eine Überarbeitung sollte u. A. das Ziel haben dem LHundG NRW zu entsprechen, der Meldepflicht für Hunde nachzukommen, die Hundesteuer abzuschaffen und eine Hunde DNA Datenbank einzurichten bzw. einrichten zu lassen. Da die Nichtbeseitigung von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit ist sollte auch ein entsprechender Bußgeldkatalog genauso enthalten sein, wie eine einmalige Anmeldegebühr die auch zur Finanzierung der DNA Datenbank beiträgt. Begründungen Hundekot nimmt immer mehr zu, und für viele Bürger ist dies ein Ärgernis. Dazu ist die Hundesteuer jedoch vom Grundsatz her eine ungerechte Steuer. Durch unterschiedliche Steuersätze in den einzelnen Kommunen ist die Hundesteuer auch eine Art „ Willkürsteuer“. Sie ist nicht Zweckgebunden, andere Tiere sind nicht betroffen und die Gelder dienen nicht zur Beseitigung von etwaigen Schäden oder Hundekot. Zur Information: Bisherige Abschaffung der Hundesteuer Europaweit: Mit freundlichem Gruß Name Unterschrift Mitglied der Familien-Partei Deutschlands ... |
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